info@tourdreams.de +49 (0)89 69 31 58 888 FAQ Über uns

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise

nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten.

Das Unternehmen TourDreams / Urlaubswerk GmbH, Wilhelm-Fink-Str. 2a, 94526 Metten trägt die volle Verantwortung für die  ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.

Zudem verfügt das Unternehmen TourDreams / Urlaubswerk GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

TourDreams / Urlaubswerk GmbH hat eine Insolvenzabsicherung mit R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1,  65189 Wiesbaden, http://www.ruv.de, Telefon 0611-533 0, E-Mail ruv@ruv.de abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung oder gegebenenfalls die zuständige Behörde kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von TourDreams / Urlaubswerk GmbH verweigert werden.

Webseite auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist

www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de